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Neue Abmahnwelle: Nutzer von Popcorn Time müssen zahlen

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    Neue Abmahnwelle: Nutzer von Popcorn Time müssen zahlen

    Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer hat zahlreiche Nutzer der App Popcorn Time abgemahnt und dafür Rechnungen von bis zu 815 Euro ausgestellt. Anders als im Redtube-Fall handelt es sich bei der Nutzung von Popcorn Time aber um ein P2P-Streaming, das strafbar ist und abgemahnt werden kann.
    Heruntergeladen und selbst angeboten

    Auf den ersten Blick sieht Popcorn Time wie ein reiner Streamingdienst aus, über den sich aktuelle Filme und Serien kostenlos anschauen lassen. Technisch gesehen wird das urheberrechtlich geschützte Werk aber nicht nur über das Torrent-Netzwerk gestreamt, sondern gleichzeitig auch dort wieder angeboten.

    Dabei handelt es sich jedoch um einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der technische Unterschied zum reinen Streaming ist auch ein juristischer. Reine Streamingdienste legen keine Kopie des ganzen Werkes auf der Festplatte ab, sie stellen das Werk auch nicht anderen Nutzern zur Verfügung.
    Unterlassungserklärung zu unterschreiben

    Aus diesem Grund war die Abmahnwelle im Redtube-Fall nicht rechtmäßig, es handelte sich um ein reines Streaming. Nach Ansicht einiger Anwälte kann auch das reine Streamen von Fußballspielen nicht abgemahnt werden. Hierzu gibt es jedoch noch kein höchstrichterliches Urteil.

    Wer jetzt wegen der Nutzung von Popcorn Time abgemahnt wurde, wird wohl zahlen müssen. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor, so Rechtsanwalt Christian Solmecke.

    Der Umfang der aktuellen Abmahnwelle ist schwer abzuschätzen. Der auf die Vertretung solcher Fälle spezialisierte Anwalt Johannes von Rüden hat laut Golem 150 Abmahnungen im Januar bearbeitet. Die Betroffenen wurden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

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